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Ehescheidung
Leistungsbeschreibung
Seit 1977 gilt bei Scheidungen das Zerrüttungsprinzip. Das bedeutet, wenn eine Ehe gescheitert ist, kann sie geschieden werden, unabhängig davon, welcher der Eheleute am Scheitern der Ehe schuld ist.
Die Zerrüttung einer Ehe wird unwiderlegbar vermutet, wenn die Ehegatten mindestens
Die Zerrüttung einer Ehe wird unwiderlegbar vermutet, wenn die Ehegatten mindestens
- ein Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen oder
- drei Jahre getrennt leben, auch wenn der andere Ehegatte keine Scheidung will.
Im Vorfeld und als Voraussetzung einer Scheidung sind verschiedene Angelegenheiten zu regeln und Fristen zu beachten. Ausführliche Informationen und Hinweise erhalten Sie beim Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.
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Ihre Meinung ist uns wichtig! Für Anregungen und sachliche Kritik sind wir dankbar! Schreiben Sie einfach eine Mail mit dem Betreff "Zuständigkeitsfinder" an unser Servicecenter unter: support@servicecenter.thueringen.de oder nutzen Sie das Kontaktformular.
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