Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie die Heilkunde ausüben wollen, ohne als Arzt approbiert oder Inhaber einer Erlaubnis im Sinne der Bundesärzteordnung zu sein, benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Teil des Verfahrens ist eine amtsärztliche Kenntnisüberprüfung.

Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“ beziehungsweise „Heilpraktikerin“ zu führen.

Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

Zuständige Stelle

Gebäude Lindenaustraße 9

Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 40 - Öffentliche Ordnung

Adresse
Lindenaustraße 9
04600 Altenburg

Postanschrift
Postfach 1165
04581 Altenburg
Telefon
03447 586-132
Fax
03447 586-106
Öffnungszeiten

Empfang Altenburg:
Montag    08:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag    08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr
Mittwoch    08:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag    08:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
Freitag    08:00 bis 12:00 Uhr

Im Landratsamt Altenburger Land gelten aktuell folgende Besucherregelungen:

  • Das Landratsamtshauptgebäude in der Altenburger Lindenaustraße 9 sowie alle Außenstellen in Altenburg und Schmölln dürfen nur mit vorheriger Terminvereinbarung betreten werden.

Bürgerinnen und Bürger, die ein persönliches Anliegen haben, können die Kreisverwaltung unter der Rufnummer 03447 586-0 oder unter buergerservice@altenburgerland.de erreichen und einen individuellen Vor-Ort-Termin auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren.

Den Bürgern bekannte Sachbearbeiter in den Fachdiensten können auch direkt telefonisch kontaktiert werden.

Gelbe Säcke erhalten Sie im Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft in der Jüdengasse 7 in Altenburg.

Die Post- und Paketannahme ist über unsere Poststelle gewährleistet: Tel. 03447 586-182 und -184.

Verkehrsanbindung
Stadtlinien I, L, S, W, Z
Parkplätze
Behindertenparkplatz
Anzahl: 1
Gebühren: nein

Parkplatz
Anzahl: 1
Gebühren: nein

Gebäudezugänge

Mitarbeiter*innen

Öffentliche Ordnung, Sicherheit und Ordnung
Telefon
03447 586-132
Raum
Zi. 112
Zuständig für
Herr Sonntag
Telefon
03447 586-132
Position
Fachdienstleiter
Abteilung
Fachdienst Öffentliche Ordnung
Raum
Zi. 112
Zuständig für

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)