Zuständigkeitsfinder
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
Leistungsbeschreibung
Der Rundfunkbeitrag löst die Rundfunkgebühr zum 01.01.2013 ab. Er wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben. Dabei ist er unabhängig von Art und Anzahl der Rundfunkgeräte. Es gilt die Regel: eine Wohnung – ein Beitrag.
Der Rundfunkbeitrag deckt alle Rundfunkgeräte, Smartphones und Computer innerhalb der Wohnung sowie die privaten Autos aller Bewohner ab. Zahlt ein Bewohner den Rundfunkbeitrag, ist damit die Beitragspflicht aller in der Wohnung lebenden Personen abgedeckt.
Haben Sie eine Zweitwohnung, so müssen Sie dafür einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen. Die Umstellung auf den Rundfunkbeitrag erfolgt automatisch, solange Sie keine anderen Angaben machen.
Haben Sie innerhalb einer Wohnung bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt, melden Sie sich bitte bei ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln oder gehen Sie online unter:
An wen muss ich mich wenden?
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Tel: +49 185 9995-0100 (6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teurer)
Fax.: +49 185 9995-0105 (6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teuer)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Für Bürgerinnern und Bürger:
- Je Wohnung: 17,98 Euro monatlich
- Jede weitere Wohnung: 17,98 Euro monatlich
Der Rundfunkbeitrag ist für jeweils drei Monate zu leisten und wird in der Mitte eines Dreimonatszeitraums erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Rundfunkbeitrag wird ab 01.01.2013 erhoben.
Beginn der Beitragspflicht
Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben.
Das bedeutet:
- dort wohnen,
- oder dort gemeldet sind,
- oder im Mietvertrag als Mieter genannt sind.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Hinweise (Besonderheiten)
Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist:
- dass diese von niemandem bewohnt wird und
- für die kein Mietvertrag besteht und
- für die auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.
Fachlich freigegeben durch
Südwestrundfunk SWR
Fachlich freigegeben am
17.12.2012
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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