Zuständigkeitsfinder
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Ummeldung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie umziehen, sich Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändert, teilen Sie dies bitte dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit.
Verfahrensablauf
Änderungen können Sie der zuständigen Stelle schriftlich mit dem vorgesehenen Formular oder online mitteilen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
Voraussetzungen
Eine Änderung ist eingetreten, insbesondere:
- Adressänderung
- Namensänderung
- neue Kontoverbindung
- andere Zahlungsweise
Welche Unterlagen werden benötigt?
Änderungsformular
Welche Gebühren fallen an?
Änderung: gebührenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich anzeigen.
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.
Urheber
SWR
Fachlich freigegeben durch
SWR;
redaktionelle Überarbeitung durch BW / GK LeiKa am 17.02.2014
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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