Zuständigkeitsfinder
Lehrlingsrolle Handwerk: Änderung bzw. Löschung von Berufsausbildungsverhältnissen
Leistungsbeschreibung
Die Handwerkskammer führt zur Regelung, Überwachung, Förderung und zum Nachweis der Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen das „Verzeichnis der eingetragenen Berufsausbildungsverhältnisse“ – die Lehrlingsrolle.
Wird das Berufsausbildungsverhältnis gekündigt, aufgelöst oder der Ausbildungsvertrag geändert, ist dies gemäß Berufsbildungsgesetz der zuständigen Handwerkskammer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, damit sie die Eintragung im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse löschen bzw. das Verzeichnis aktualisieren kann.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Mitarbeiter der für den Ausbildungsbetrieb örtlich zuständigen Handwerkskammer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Belege für den Grund der Änderung: wie z. B. Zeugnisse, Nachweise für Fehlzeiten, Kündigung, Aufhebungsvertrag u. ä.
Welche Gebühren fallen an?
Ob und in welcher Höhe Gebühren anfallen, regeln die Gebühren- und Entgeltverzeichnisse der jeweils zuständigen Handwerkskammer.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Antrag auf Änderung bzw. Löschung des Berufsausbildungsvertrages
Was sollte ich noch wissen?
Die Handwerkskammer berät Auszubildende, gesetzliche Vertreter sowie Ausbildungsbetriebe zum Thema Berufsausbildung.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Handwerkskammern
Fachlich freigegeben am
12.03.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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