Zuständigkeitsfinder
Steuerverwaltungsdienst - Ausländische Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung anerkennen
Leistungsbeschreibung
In Thüringen ist die Einstellung in den Öffentlichen Dienst durch Begründung eines Beamtenverhältnisses durch Rechtsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden. Sollten Sie im Ausland berufliche Qualifikationen erworben haben, die Sie befähigen, im dortigen Öffentlichen Dienst zu arbeiten, müssen Sie diese Qualifikationen in Thüringen (als Laufbahnbefähigung) anerkennen lassen, um auch in Deutschland in einem Ihrem bisherigen Beruf entsprechenden Beamtenverhältnis eingestellt werden zu können. Dazu muss die Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikationen mit einer Thüringer Laufbahnbefähigung festgestellt werden.
Verfahrensablauf
Alle Personen, die im Ausland eine Berufsqualifikation für den dortigen öffentlichen Dienst erworben haben, können die Feststellung der Anerkennung dieser Qualifikation bei der dafür zuständigen Behörde beantragen. Die zuständige Behörde prüft dazu, ob wesentliche Unterschiede zwischen der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation und einer entsprechenden Laufbahnqualifikation nach Thüringer Landesrecht bzw. einschlägigem Bundesrecht bestehen. Neben der Ausbildung wird dabei auch die im In- oder Ausland erworbene Berufserfahrung in einer entsprechenden Berufstätigkeit berücksichtigt.
Für akademische Qualifikationen können Sie eine Bewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister beantragen.
Gibt es wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer und der deutschen Referenzqualifikation, haben Sie die Möglichkeit, an einer Anpassungsmaßnahme (Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung) teilzunehmen, um die Gleichwertigkeit zu erreichen.
Nach einer erfolgreichen Anpassungsmaßnahme erwerben Sie die entsprechende Befähigung für eine bestimmte Laufbahn, die Sie im Falle eines Ausschreibungsverfahrens benötigen, um in ein Beamtenverhältnis eingestellt zu werden.
Das Anerkennungsverfahren kann über die technischen Systeme des einheitlichen Ansprechpartners erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das
Thüringer Finanzministerium
Referat 16
Postfach 900 461
99107 Erfurt
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Lebenslauf mit tabellarischer Darstellung Ihrer absolvierten Ausbildungsgänge und ausgeübten Erwerbstätigkeiten in deutscher Sprache,
- Angabe Ihres gegenwärtigen Wohnortes,
- Identitätsnachweis, Nachweis der Staatsangehörigkeit,
- Ausbildungsnachweise, aus denen sich die im Ausland erworbene Qualifikation für die Tätigkeit im öffentlichen Dienst im Bereich des Steuerverwaltungsdienstes ergibt,
- Nachweise über Inhalt und Dauer der Studien und Ausbildungen in Form von Studienordnungen, Prüfungsordnungen, Studienbuch oder in anderer geeigneter Weise; aus den Nachweisen müssen die Anforderungen, die zur Erlangung des Abschlusses geführt haben, hervorgehen,
- Bescheinigung des Mitgliedstaats, aus der hervorgeht, zu welcher Berufsausübung die Berufsqualifikationsnachweise dort berechtigen,
- Bescheinigungen über die Art und Dauer der Tätigkeit, die Sie nach dem Erwerb des Qualifikationsnachweises in einem Mitgliedstaat im Öffentlichen Dienst in der Fachrichtung des Qualifikationsnachweises ausgeübt haben,
- Erklärung, welche berufliche Tätigkeit Sie auf der Grundlage des Qualifikationsnachweises in der öffentlichen Verwaltung anstreben,
- Erklärung, ob und bei welcher Stelle Sie bereits einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt haben, ggf. Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit,
- Bescheinigungen oder Urkunden des Herkunftsmitgliedstaates darüber, dass keine Straftaten, schwerwiegenden beruflichen Verfehlungen oder sonstige, die Eignung in Frage stellende Umstände bekannt sind; die Bescheinigungen oder Urkunden dürfen bei ihrer Vorlage nicht älter als drei Monate sein.
Abhängig vom jeweiligen Beruf können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Behörde. Alle Unterlagen müssen Sie in der Regel im Original oder als beglaubigte Kopie vorlegen. Alle Unterlagen müssen Sie in der Regel in deutscher Sprache vorlegen. Sind die Unterlagen in einer anderen Sprache verfasst, benötigen Sie eventuell zusätzlich eine Übersetzung von einem öffentlich bestellten Übersetzer. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Behörde.
Welche Gebühren fallen an?
Mindestens 75,00 EUR bis maximal 600,00 EUR.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
Eine Entscheidung über die Feststellung der Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungsnachweises wird Ihnen innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der vollständigen Unterlagen mitgeteilt. Die Frist kann einmal angemessen verlängert werden, wenn dies wegen der Besonderheiten der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Die Fristverlängerung beträgt maximal ein Monat, wenn Sie Ihren Ausbildungsnachweis in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem durch Abkommen gleichgestellten Staat erworben haben.
Rechtsgrundlage
Thüringer Laufbahnbefähigungsanerkennungsverordnung
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung der zuständigen Stelle zu Ihrem Antrag bzw. gegen eine nicht fristgerecht getroffene Entscheidung stehen Ihnen die Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung zur Verfügung (Widerspruchsverfahren, gegebenenfalls Klageverfahren).
Anträge / Formulare
Das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) stellt Ihnen das notwendige Antragsdokument auf einem virtuellen Schreibtisch bereit.
Sie können Ihren Antrag auch in Schriftform an die zuständige Behörde richten.
Was sollte ich noch wissen?
Die Stellen zur Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung des Netzwerkes "Integration durch Qualifizierung" (IQ-Netzwerk) beraten und begleiten Sie gern vor, im und nach dem Anerkennungsverfahren.
Unterstützende Institutionen
Telefonische Beratung zur Anerkennung auf Deutsch und Englisch finden Sie unter der Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland"
Tel.: +49 30 1815-1111
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag jeweils von 09:00 - 15:00 Uhr
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Finanzministerium (TFM)
Fachlich freigegeben am
15.07.2019
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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