Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote - Förderung

Leistungsbeschreibung

Eine öffentliche Förderung anerkannter niedrigschwelliger Betreuungs- und Entlastungsangebote ist nach Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln möglich. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.

Für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote, die mit ehrenamtlichen Helfern arbeiten, kann ein formgebundener schriftlicher Antrag bis 30.11. für das Folgejahr bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) gestellt werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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