Zuständigkeitsfinder
KULAP 2014 - Förderungen beantragen
Leistungsbeschreibung
KULAP 2014 ist das Thüringer Programm zur Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege.
Es ist das Vorgängerprogramm des derzeitigen KULAP 2022 und gilt für alle in der vergangenen Förderperiode beantragten Maßnahmen, deren Verpflichtungszeit noch nicht abgelaufen ist. KULAP-2014-Maßnahmen können nicht mehr neu beantragt werden. Aber bei der Maßnahme Ökologischer Landbau ist eine Ausdehnung der Verpflichtungsfläche möglich.
KULAP ist keine Einkommensbeihilfe. Die Höhe der Zuwendungen für die Einzelmaßnahmen soll den Mehraufwand beziehungsweise die Einkommensverluste des Landwirtes für die Einhaltung von über den gesetzlichen Anforderungen liegenden, maßnahmenkonkreten Zuwendungsvoraussetzungen ausgleichen. Ein Betrieb verpflichtet sich, für die Dauer von mindestens 5 Jahren an einer Maßnahme freiwillig teilzunehmen. Gefördert werden dem Schutz und der Verbesserung der Umwelt dienende Acker- und Grünlandmaßnahmen sowie ökologischer Landbau und die Haltung vom Aussterben bedrohter Nutztiere.
Die Ackermaßnahmen (A1 bis A6) sind im Einzelnen:
- Artenreiche Fruchtfolge A1
- Betrieblicher Erosionsschutz A3
- Naturbetonte Strukturelemente A4 (Blühstreifen, Schonstreifen, Ackerrandstreifen, Erosionsschutzstreifen)
- Nutzung des Ackerlandes als Grünland A5
- Rotmilanschutz A6
Zu den Grünlandmaßnahmen (G1-G7) gehören:
- Artenreiches Grünland G1
- Biotopgrünland G2-G5 (Grundstufe, Erschwernisstufe, Hüteschafhaltung)
- Offenlanderhaltung G6
- Dauerhafte Umwandlung des Ackerlandes in Dauergrünland G7
Tiermaßnahme T- vom Aussterben bedrohte einheimische Nutztierrassen
Ökologischer Landbau Ö
- Einführung /Beibehaltung Ö1 und Ö2
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für KULAP 2014 sind die Agrarförderzentren (Zweigstellen) des Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.
Voraussetzungen
In jedem noch laufenden Verpflichtungsjahr ist ein formgebundener georäumlicher Antrag online über das Portal PORTIA einzureichen, mit dem die genutzte Fläche nachgewiesen wird und die Auszahlung beantragt wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Im Portal PORTIA werden Sie über die benötigten Antragsunterlagen informiert, welche dort online eingereicht werden müssen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsschluss ist der 15. Mai des jeweiligen Jahres.
Bearbeitungsdauer
Der Sammelantrag ist bis 15.05. des jeweiligen Verpflichtungsjahres zu stellen.
Die Zahlung der Förderung erfolgt im darauffolgenden Jahr bis spätestens 30.06. gemäß der EU-Vorschriften.
Rechtsgrundlage
KULAP 2014 ist in vielen Rechtsquellen im EU-, Bundes- und Landesrecht geregelt und den Antragsdokumenten zu entnehmen.
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Agrarförderzentren beziehungsweise die Zweigstellen des Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der jeweiligen beantragten Maßnahme. Informationen dazu finden Sie in der Förderrichtlinie des KULAP 2014.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) / Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Fachlich freigegeben am
10.04.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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