KULAP 2014 - Förderungen beantragen

Leistungsbeschreibung

KULAP 2014 ist das Thüringer Programm zur Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege.

Es ist das Vorgängerprogramm des derzeitigen KULAP 2022 und gilt für alle in der vergangenen Förderperiode beantragten Maßnahmen, deren Verpflichtungszeit noch nicht abgelaufen ist. KULAP-2014-Maßnahmen können nicht mehr neu beantragt werden. Aber bei der Maßnahme Ökologischer Landbau ist eine Ausdehnung der Verpflichtungsfläche möglich.

KULAP ist keine Einkommensbeihilfe. Die Höhe der Zuwendungen für die Einzelmaßnahmen soll den Mehraufwand beziehungsweise die Einkommensverluste des Landwirtes für die Einhaltung von über den gesetzlichen Anforderungen liegenden, maßnahmenkonkreten Zuwendungsvoraussetzungen ausgleichen. Ein Betrieb verpflichtet sich, für die Dauer von mindestens 5 Jahren an einer Maßnahme freiwillig teilzunehmen. Gefördert werden dem Schutz und der Verbesserung der Umwelt dienende Acker- und Grünlandmaßnahmen sowie ökologischer Landbau und die Haltung vom Aussterben bedrohter Nutztiere.

Die Ackermaßnahmen (A1 bis A6) sind im Einzelnen:

  • Artenreiche Fruchtfolge A1
  • Betrieblicher Erosionsschutz A3
  • Naturbetonte Strukturelemente A4 (Blühstreifen, Schonstreifen, Ackerrandstreifen, Erosionsschutzstreifen)
  • Nutzung des Ackerlandes als Grünland A5
  • Rotmilanschutz A6

Zu den Grünlandmaßnahmen (G1-G7) gehören:

  • Artenreiches Grünland G1
  • Biotopgrünland G2-G5 (Grundstufe, Erschwernisstufe, Hüteschafhaltung)
  • Offenlanderhaltung G6
  • Dauerhafte Umwandlung des Ackerlandes in Dauergrünland G7

Tiermaßnahme T- vom Aussterben bedrohte einheimische Nutztierrassen

Ökologischer Landbau Ö

  • Einführung /Beibehaltung Ö1 und Ö2

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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