Justizdienst - Ausländische Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung anerkennen

Leistungsbeschreibung

In Thüringen ist die Einstellung in den Öffentlichen Dienst durch Begründung eines Beamtenverhältnisses durch Rechtsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden. Sollten Sie im Ausland berufliche Qualifikationen erworben haben, die Sie befähigen, im dortigen Öffentlichen Dienst zu arbeiten, müssen Sie diese Qualifikationen in Thüringen (als Laufbahnbefähigung) anerkennen lassen, um auch in Deutschland in einem Ihrem bisherigen Beruf entsprechenden Beamtenverhältnis eingestellt werden zu können. Dazu muss die Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikationen mit einer Thüringer Laufbahnbefähigung festgestellt werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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