Genehmigung von Zuchtprogrammen gemäß § 5 Abs. 1 ff Tierzuchtgesetz

Leistungsbeschreibung

Ein Zuchtprogramm, das von einem Zuchtverband oder Zuchtunternehmen durchgeführt wird, bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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