Zulassung einer Prüfstelle nach Rohmilchgüteverordnung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Prüfstelle nach der Rohmilchgüteverordnung betreiben möchten, dann benötigen Sie dafür die Zulassung der zuständigen Stelle. Diese wird prüfen, ob Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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