Zuständigkeitsfinder
Zulassung als privater Feldbestandsprüfer für Saatgutvermehrungsflächen - Antrag
Leistungsbeschreibung
Die Erzeugung von Saatgut erfolgt auf sogenannten Vermehrungsflächen. Die Pflanzen auf den Vermehrungsflächen (Feldbestand) müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, die in der Saatgutverordnung festgelegt sind. Jede Vermehrungsfläche ist dementsprechend im Jahr der Saatguterzeugung vor der Ernte des Saatgutes durch Feldbesichtigung auf das Vorliegen der Anforderungen an den Feldbestand (Sortenechtheit, Sortenreinheit, Fremdbesatz und Gesund-heitszustand) zu prüfen. Hierzu kann die zuständige Behörde (Anerkennungsstelle) private Feldbestandsprüfer zulassen. Die Anerkennungsstelle hat mindestens 5 von Hundert dieser Flächen zusätzlich nachzuprüfen und die Zulassung zu widerrufen, wenn dieser wiederholt und mangelhaft durchgeführt wurden (§7 Abs. 7 - 9 Saatgutverordnung).
An wen muss ich mich wenden?
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Referat 23 - Pflanzenschutz und Saatgut / Anerkennungsstelle
Naumburger Straße 98
07743 Jena
Tel.: +49 361 57 4041 356
Fax: +49 361 57 4041 390
E-Mail: anerkennungsstelle@tlllr.thueringen.de
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss zwingend über landwirtschaftliche und botanische Kenntnisse verfügen. Er muss einen Führerschein besitzen, um die Vermehrungsflächen eigenständig erreichen zu können. Die Zulassung als privater Feldbestandsprüfer setzt eine theoretische sowie praktische Schulung voraus. Die Entscheidung der Zulassung wird je nach Eignung getroffen. Im Falle der Eignung erfolgt eine aktenkundige Verpflichtung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis einer geeigneten Ausbildung / Vorbildung
- Führerschein
Welche Gebühren fallen an?
Nach Zeitaufwand gemäß der Allgemeinen Verwaltungskostenordnung.
Bearbeitungsdauer
Es erfolgt eine zeitnahe Bearbeitung.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Antrag auf Zulassung als privater Feldbestandsprüfer gemäß § 7 Abs.7 Saatgutverordnung
Was sollte ich noch wissen?
Es handelt sich hierbei um eine Tätigkeit als Verwaltungshelfer die Mitarbeit ist saisonal, und wird jährlich über Verträge neu geregelt wird. Der Einsatz erfolgt auf Zuweisung (territorial) und Anleitung durch die Anerkennungsstelle.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Fachlich freigegeben am
27.07.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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