Zulassung als privater Probenehmer für Saatgut - Antrag

Leistungsbeschreibung

Saatgut, das in den Verkehr/Handel gebracht werden soll, wird vor der Anerkennung/Zertifizierung aufbereitet und nach erfolgreicher Prüfung der Beschaffenheit amtlich verschlossen. Für die Beschaffenheitsprüfung ist eine repräsentative Probe je Saatgutpartie zu entnehmen. Die Anerkennungsstelle kann damit einen privaten Probenehmer nach §11 Abs. 7 der Saatgut-verordnung beauftragen.

Der Probenehmer entnimmt dem für das Inverkehrbringen zu gewerblichen Zwecken aufbereiteten und/oder verpacktem Saatgut Proben für die Beschaffenheitsprüfung nach § 12 und für die Nachprüfung nach § 16 der Saatgutverordnung.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Keine zuständige Stelle gefunden

Bitte geben Sie Ihren Ort an.