Zulassung von privaten Laboren zur Beschaffenheitsprüfung von Saatgut - Antrag

Leistungsbeschreibung

Saatgut, das für den Handel/Verkehr vorgesehen ist und ein Anerkennungsverfahren durchläuft, muss vor seiner Anerkennung/Zertifizierung bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Dazu werden Proben der jeweiligen Saatgutpartie einer Beschaffenheitsprüfung im Labor unterzogen (z.B. Bestimmung von Reinheit, Fremdbesatz, Keimfähigkeit u.a.). Die Anerkennungsstelle kann ein privates Labor zur Mitwirkung bei der Durchführung der zulassen (§12 Abs. 4 Saatgutverordnung).

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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