Zuständigkeitsfinder
Ingenieurkammer - Eintragung in die Interessentenliste (§ 21 Abs. 8 Satz 1 ThürAIKG)
Leistungsbeschreibung
In die Interessentenliste der Ingenieurkammer Thüringen kann eingetragen werden, wer im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ThürAIKG die Bachelor-Vorprüfung oder eine gleichwertige Prüfung bestanden und seinen Wohnsitz oder Hochschulstudienort in Thüringen hat.
Ziel dieser Initiative ist es, den Ingenieurnachwuchs über aktuelle berufsständige Themen zu informieren und die Gelegenheit zu bieten, sich mit den Einrichtungen und Leistungen der Ingenieurkammer Thüringen vertraut zu machen.
Mit der Eintragung in das Interessentenverzeichnis sind jedoch keine Rechte und Pflichten im Sinne einer formalen Mitgliedschaft verbunden.
Verfahrensablauf
Sie können ihren Antrag elektronisch über das Portal des Thüringer Antragssystems für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) stellen. Dieser kostenfreie Dienst des Freistaates Thüringen stellt die notwendigen Dokumente für die hier ausgewählte Verwaltungsleistung auf einem
virtuellen Schreibtisch bereit. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen bei der Antragsstellung. Fragen können sie direkt an die zuständigen Mitarbeiter der Ingenieurkammer Thüringen richten.
Antragsformulare finden Sie unter www.ikth.de, Menüpunkt "Mitglieder - Mitglied werden"
Die Dokumente sind barrierefrei ausfüllbar.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an:
Ingenieurkammer Thüringen
Gustav-Freytag-Str. 1
99096 Erfurt
Telefon: (0361) 228730
Fax: (0361) 22873-50
E-Mail: info@ikth.de
Voraussetzungen
In die Interessentenliste der Ingenieurkammer Thüringen kann eingetragen werden, wer im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ThürAIKG die Bachelor-Vorprüfung oder eine gleichwertige Prüfung bestanden und seinen Wohnsitz oder Hochschulstudienort in Thüringen hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Immatrikulationsbescheinigung über ein Studium in einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer Hochschule in Thüringen
Welche Gebühren fallen an?
Für die Eintragung in das Interessentenverzeichnis der Ingenieurkammer Thüringen wird keine Bearbeitungsgebühr erhoben.
Im Jahr der Eintragung in das Interessentenverzeichnis erhebt die Ingenieurkammer Thüringen keinen Mitgliedsbeitrag.
Ab dem Folgejahr wird eine jährliche Listenführungsgebühr von 20 Euro erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten, entscheidend für eine Antragsstellung ist das Interesse der antragsstellenden Person.
Bearbeitungsdauer
Über den Genehmigungsantrag entscheidet die Ingenieurkammer innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Die Frist kann in Einzelfällen einmal um bis zu einen Monat verlängert werden, wenn dies wegen der Besonderheiten der Angelegenheit gerechtfertigt ist.
Rechtsbehelf
Gegen eine Entscheidung der Ingenieurkammer Thüringen kann innerhalb eines Monats nach deren Zugang Klage bei dem für den Wohnort der antragsstellenden Person zuständigen Verwaltungsgericht schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten des Verwaltungsgerichtes erhoben werden.
Ein Vorverfahren bzw. Widerspruchsverfahren findet nicht statt.
Anträge / Formulare
Diese finden Sie unter www.ikth.de, Menüpunkt „Mitglieder – Mitglied werden“.
Die Dokumente sind barrierefrei ausfüllbar.
Das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) stellt Ihnen das notwendige Antragsdokument auf einem virtuellen Schreibtisch bereit.
https://ikth.de/mitglieder/mitglied-werden
Ingenieurkammer Thüringen - Eintragung in die Interessentenliste
www.ikht.de
Was sollte ich noch wissen?
Die Eintragung in der Interessentenliste endet automatisch, wenn die Eintragungsvoraussetzungen nicht vorgelegen haben, der Studierendenstatus nicht mehr besteht oder nachgewiesen wird oder bei Verzicht auf die Eintragung.
Fachlich freigegeben durch
Ingenieurkammer Thüringen
Fachlich freigegeben am
31.03.2020
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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