Zuständigkeitsfinder
Richtlinie Wolf-Luchs - Prävention
Leistungsbeschreibung
Durch die Förderrichtlinie Wolf/Luchs können Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Wolfsübergriffen auf Weidetiere gefördert werden. Beispielsweise können Sie bei der Anschaffung wolfsabweisender Zäune oder von Herdenschutzhunden finanzielle Unterstützung erhalten.
Verfahrensablauf
Nach positiver Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Dann können Sie die Präventionsmaßnahmen erwerben. Das Auszahlungsverfahren und die Form der Verwendungsnachweisführung wird im Zuwendungsbescheid geregelt.
An wen muss ich mich wenden?
Bewilligungsbehörde ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) Referat 33 (Tel.: 0361 57 3943 390)
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
Referat 33 - Landschaftspflege, Naturschutzförderung
Harry-Graf-Kessler-Straße 1
99423 Weimar
Tel: +49 361 57 3943 042
Fax: +49 361 57 3943 890
Voraussetzungen
Sie können Präventionsmaßnahmen beantragen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- wenn Sie Ihre Tiere innerhalb der Weidesaison auf einer Weide in Thüringen halten
- wenn es sich um Schafe, Ziegen, Gehegewild und andere Nutztierarten (mit einer Widerristhöhe im ausgewachsenen Zustand von maximal 112 cm) handelt
- wenn meldepflichtige Tiere bei der Tierseuchenkasse des Landes bzw. nach der Viehverkehrsordnung angezeigt wurden
- wenn die Präventionsmaßnahme (Wert des Materials) und Wert des Schutzgutes in einem angemessenen Verhältnis stehen
Hinweis: Mit der Umsetzung der Maßnahme (bspw. Kauf des Materials) dürfen Sie erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides beginnen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Antragsunterlagen finden Sie auf der Homepage des TLUBN.
- De-minimis-Erklärung (erforderlich nur von Antragstellern, die nicht in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind)
- Nachweis des Tierbestandes durch Kopie des aktuellen Tierseuchenkassenbescheides
- drei Vergleichsangebote zu den geplanten Anschaffungen (Präventionsmaterial)
Alle weiteren Unterlagen zur Auszahlung der Zuwendung bzw. zum Verwendungsnachweis erhalten Sie mit dem Bewilligungsbescheid.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) für die Gewährung von Zuwendungen und Billigkeitsleistungen zur Vermeidung oder Minderung wirtschaftlicher Belastungen durch den Wolf/Luchs (Richtlinie Wolf/Luchs)
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Zuwendungsempfänger und Begünstigte können Unternehmen sein, die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind. Außerhalb der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätige Antragsteller können Zuwendungen als De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 erhalten.
Unterstützende Institutionen
Bei Fragen können Sie sich an die Bewilligungsbehörde
sowie an Ihre Natura 2000-Station
https://umwelt.thueringen.de/themen/natur-artenschutz/natura-2000/ wenden.
Bemerkungen
Weitere Förderungen, die für Schaf- und Ziegenhalter interessant sein könnten sind:
- Richtlinie Schaf-Ziegen-Prämie
- weitere Förderungen der Landschaftspflege, siehe Link
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Fachlich freigegeben am
02.03.2020
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Keine zuständige Stelle gefunden
Bitte geben Sie Ihren Ort an.