Zuständigkeitsfinder
Teilzeit während der Elternzeit
Leistungsbeschreibung
Sie dürfen während der Elternzeit eine Erwerbstätigkeit ausüben, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 32 Stunden im Durchschnitt des Monats nicht übersteigt. Sollte Ihre Kind vor dem 01. September 2021 geboren worden sein, dürfen Sie während der Elternzeit nicht mehr als 30 Stunden ausüben.
Die Teilzeitarbeit kann ausgeübt werden
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bei Ihrem Arbeitgeber,
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bei einem anderen Arbeitgeber oder
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als selbständige Tätigkeit.
Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als selbständige Tätigkeit bedarf der Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Ihr Arbeitgeber kann Ihren Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Die Ablehnung muss schriftlich innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung bei Ihnen eingehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
schriftlicher Antrag bei Ihrem Arbeitgeber
Welche Gebühren fallen an?
keine
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie
Fachlich freigegeben am
21.05.2025
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
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