Verleihung der Rechtsfähigkeit als wirtschaftlicher Verein (w. V.)

Leistungsbeschreibung

Unser Rechtssystem stellt oftmals für kleine „Gemeinschaftsprojekte“ vermeintlich nicht die geeignete Rechtsform zur Verfügung. Die Rechtsform des wirtschaftlichen Vereins ist mit der Zeit in Vergessenheit geraten, bietet jedoch für viele Vorhaben im niedrigen Kapitalbereich den passenden rechtlichen Rahmen. Ein wirtschaftlicher Verein ist, im Gegensatz zu einem Idealverein (e. V.), ein Verein, dessen Zweck auf eine wirtschaftliche Tätigkeit gerichtet ist. Dieser wird auf der Grundlage des § 22 BGB errichtet. Beispiele für einen wirtschaftlichen Verein sind: Dorfläden/ Cafés, Agrar-Erzeugergemeinschaften, Forstbetriebsgemeinschaften, Vermarkter, Bildungsprojekte, Bereiche der Auftragsforschung oder andere hier nicht genannte Geschäftsfelder.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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