Öffentlicher Personennahverkehr - Förderung für betriebliche Investitionen beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Bewilligung von Fördermitteln für betriebliche Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) umfasst insbesondere Vorhaben des Ausbaus der Straßenbahn- und Eisenbahninfrastruktur, der Beschaffung von Linienbussen und Straßenbahnfahrzeugen sowie von Telematikeinrichtungen wie z.B. Betriebsleitsysteme und Fahrgastinformationssysteme. Nach Eingang Ihrer Bedarfsanmeldung prüft die Behörde, ob das von Ihnen angemeldete Vorhaben förderfähig ist und für die Aufnahme in das Förderprogramm in Frage kommt. Sie erhalten im Ergebnis eine Mitteilung der Behörde zur Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung im Förderprogramm. Im Falle der Berücksichtigung werden Sie aufgefordert, einen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen. Nach Vorliegen aller Antragsunterlagen erteilt die Behörde einen Zuwendungsbescheid. Daraufhin kann die Realisierung des Vorhabens von Ihnen beauftragt werden. Die Auszahlung der Fördermittel können Sie beantragen, sobald Ihnen Rechnungen vorliegen oder Rechnungen alsbald zu erwarten sind. Nach Abschluss des Vorhabens ist die Verwendung der Fördermittel von Ihnen gegenüber der Behörde nachzuweisen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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