Einsicht in das Liegenschaftskataster gewähren

Leistungsbeschreibung

Jede Bürgerin, jeder Bürger, jedes Unternehmen und jede öffentliche Stelle kann Einsicht in die Datenbanken des amtlichen Vermessungswesens nehmen. Dazu zählen insbesondere die Daten des Liegenschaftskatasters mit den Angaben zu Flurstücken und Gebäuden. Für die Einsichtnahme in die Eigentümerdaten ist das berechtigte Interesse darzulegen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)