Zuständigkeitsfinder
LEADER-Förderung beantragen
Leistungsbeschreibung
Über das Förderprogramm LEADER können Sie Unterstützung für Projekte im ländlichen Raum erhalten. Diese Förderung müssen Sie beantragen. Der Regelfördersatz für LEADER-Projektförderung beträgt laut ILE-Förderrichtlinie bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen kann dieser abweichen und bis zu 80% betragen. Die Förderhöhe legen die Regionalen Aktionsgruppen (RAGn) in ihren Strategien selbst fest.
Was wird gefördert?
• Vorbereitungskosten (im Rahmen einer Bewerbung als RAG während des Anerkennungsverfahrens zu Beginn einer Förderperiode
• Projekte zur Umsetzung der regionalen Entwicklungsstrategie
• Gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen
• Verwaltung und Sensibilisierung
Verfahrensablauf
Das Verwaltungsverfahren gliedert sich in die Bereiche Auswahlverfahren/ Antragsverfahren, Auszahlung, sowie Verwendungsnachweisprüfung inklusive Vergabeprüfung.
Bei LEADER besteht die Besonderheit, dass die Auswahl der zu fördernden Projekte durch die Regionalen Aktionsgruppen LEADER (RAG) erfolgt.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Regionalen Aktionsgruppen LEADER RAG, in deren Aktionsgebiet das Vorhaben umgesetzt werden soll.
Zuständige Stelle
zuständige Bewilligungsstelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Voraussetzungen
Eine Förderung können Sie erhalten als
• Natürliche Personen und Personengesellschaften,
• juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts,
• Regionale Aktionsgruppen LEADER.
Projekte müssen den Zielstellungen der individuellen Regionalen Entwicklungsstrategie der Regionalen Aktionsgruppen LEADER (RAG) entsprechen und von dieser in einem nicht diskriminierenden und transparenten Verfahren ausgewählt und die Umsetzung beschlossen sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular
- Welche Anlagen darüber hinaus erforderlich sind, kann der Übersicht am Ende des Antragsformulars entnommen werden.
Welche Gebühren fallen an?
Die Antragstellung ist gebührenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Frist zur Einreichung der Projektanträge wird individuell von den Regionalen Aktionsgruppen LEADER (RAG) festgelegt und öffentlich bekanntgegeben. Die vollständigen Förderanträge sind nachfolgend bis zum 15. Februar des laufenden Jahres bei dem Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum vorzulegen.
Bearbeitungsdauer
Die Projektanträge werden zuerst durch den Antragsteller bei der Regionalen Aktionsgruppen LEADER (RAG) eingereicht, von dieser vorgeprüft und votiert. Sollte der Antrag positiv votiert werden, wird er nach Vervollständigung der Unterlagen durch die RAG an die Bewilligungsbehörde (TLLLR) zur finalen Bearbeitung weitergeleitet.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja. Sie finden diese auf der Seite des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, der Seite der Thüringer Vernetzungsstelle LEADER sowie auf den individuellen Seiten der Regionalen Aktionsgruppen LEADER (RAG).
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Was sollte ich noch wissen?
Zur vollständigen Bearbeitung und Einreichung der Anträge ist eine Registrierung im Servicekonto von Portia mit der Online-Ausweisfunktion notwendig. Weitere Informationen dazu finden Sie nachfolgend:
Bemerkungen
Bis einschließlich 2024 ist eine Antragstellung sowohl über das Online-Portal Portia, als auch in Papierform durch das entsprechende Antragformular möglich. Je nachdem, welcher Weg für die Antragstellung gewählt wurde, muss dieser für den Rest der Maßnahme beibehalten werden.
Urheber
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
27.02.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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