Zuständigkeitsfinder
Genehmigung zum Aufstellen von Bienenvölkern in Schutzbezirken der Bienenbelegstellen in Thüringen beantragen
Leistungsbeschreibung
In Thüringen existieren aktuell sieben staatlich anerkannte Belegstellen: Birkenmoor, Gehlberg, Kirchtal, Wüstenwetzdorf, Oberhof, Kieferle und Weißberg/Rennsteig.
Wollen Sie in deren Umkreisen (7 Kilometer) Bienenvölker aufstellen, bedarf es einer Genehmigung. Durch den Schutzbereich sollen unerwünschte Kreuzungen oder der Eintrag von Krankheiten vermieden werden. Innerhalb dieser Schutzbezirke ist es verboten, dauerhaft Bienenvölker zu halten, die der festgelegten Zuchtherkunft der Bienenbelegstelle nicht entsprechen. Die Genehmigung zum Aufstellen von Bienenvölkern in Schutzbezirken von Bienenbelegstellen muss beim TLLLR beantragt werden.
Verfahrensablauf
Formloser schriftlicher Antrag (inkl. notwendiger Angaben)
Prüfung/Antragsbearbeitung durch TLLLR, Beteiligung des Landesverbandes Thüringer Imker e.V. und der jeweils zuständigen Veterinärämter sowie der betroffenen Belegstellenleiter
Erteilung Aufstellgenehmigung oder Ablehnungsbescheid
An wen muss ich mich wenden?
Katrin Eberhardt
Referat 32 – Nutztierhaltung
Tel: +49(361) 57-4151119
Fax: +49(361) 57-4151299
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) – Referat 32 – Nutztierhaltung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Betroffene Belegstelle,
- Angaben zum Aufstellstandort (Landkreis, Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstücks Nummer (Lage-Karte)
- Gesundheitsbescheinigung bzw. Seuchenfreiheitsbescheinigung des örtlich zuständigen Veterinäramts
- Anzahl der Bienenvölker, Rasse
- Zustimmung des Grundstückseigentümers/Pächters
- Beleg zur Herkunft der Königinnen/Zuchtlinie, Nachweis der Zuchtlinie/Zuchtrichtung der jeweiligen Bienenbelegstelle für die betreffenden Bienenvölker
- Bei Toleranz-Belegstellen - Ausnahmegenehmigung zum Aussetzen der Varroabehandlung
Welche Gebühren fallen an?
Kosten: 21 € je Aufstellgenehmigung
Welche Fristen muss ich beachten?
Widerspruchsfrist: 1 Monat
Bearbeitungsdauer
1-4 Wochen
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Für Thüringen:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum mit Sitz in Jena erhoben werden.
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Postfach 100 262
07702 Jena
Anträge / Formulare
- Formloser Antrag
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Was sollte ich noch wissen?
Thüringen:
Die Betreiber der Belegstellen sind verpflichtet bis zum 30.04. die Vatervölker (4a) der Belegstelle für das Folgejahr bekanntzugeben. Entsprechende Adressen und die Ansprechpartner sowie die Abstammung der aufgestellten Drohnenvölker sind im Internet unter: http://www.lvthi.de/beleg.html zu jeder Thüringer Belegstelle aufgeführt.
Urheber
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) – Referat 32 – Nutztierhaltung
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) – Referat 32 – Nutztierhaltung
Fachlich freigegeben am
28.04.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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