Zuständigkeitsfinder
Abschluss des Landpachtvertrages melden
Leistungsbeschreibung
Jeder abgeschlossene Landpachtvertrag ist bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.
Die Anzeige wird von der Behörde bestätigt, wenn der Vertrag nicht zu beanstanden ist.
Verfahrensablauf
Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit und hinsichtlich der Beurteilung (Beanstandung) nach dem LPachtVG.
An wen muss ich mich wenden?
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 42 – Agrarstruktur
Zuständig ist die Zweigstelle des TLLLR, in dessen Amtsbereich die Pachtflächen liegen.
Voraussetzungen
Abgeschlossener Vertrag nach Vorschriften des § 585 BGB, hiernach unter Angabe:
Verpächter, Pächter, Grundstücksbezeichnung, Pachtzeit, Pachtpreis
Welche Unterlagen werden benötigt?
Abgeschlossener Landpachtvertrag bzw. Änderungen, mit Angabe des Absenders
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige des Vertragsabschlusses erfolgt binnen eines Monats nach ihrer Vereinbarung.
Bearbeitungsdauer
Innerhalb der 1-Monatsfrist, kann auf 2 Monate verlängert werden
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Fachlich freigegeben am
05.05.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
