Meisterprüfungen in der Landwirtschaft

Leistungsbeschreibung

Auf der Grundlage der Meistervorbereitungskurse erfolgt die Abnahme der Prüfung zum Landwirtschaftsmeister, Tierwirtschaftsmeister, Forstwirtschaftsmeister und Gärtnermeister vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle. Fortbildungsabschlüsse im Bereich des Herdenmanagements und des ökologischen Landbaus sowie Prüfungen zur Ausbildereignung in der Landwirtschaft und Hauswirtschaft werden von Prüfungsausschüssen der zuständigen Stelle abgenommen.

Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Referat 46 ist die zuständige Stelle für die Abnahme von Fortbildungsprüfungen (höherqualifizierende Berufsbildung) in der Land- und Hauswirtschaft im Freistaat Thüringen, die nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt sind

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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