Zuständigkeitsfinder
Meisterprüfungen in der Landwirtschaft
Leistungsbeschreibung
Auf der Grundlage der Meistervorbereitungskurse erfolgt die Abnahme der Prüfung zum Landwirtschaftsmeister, Tierwirtschaftsmeister, Forstwirtschaftsmeister und Gärtnermeister vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle. Fortbildungsabschlüsse im Bereich des Herdenmanagements und des ökologischen Landbaus sowie Prüfungen zur Ausbildereignung in der Landwirtschaft und Hauswirtschaft werden von Prüfungsausschüssen der zuständigen Stelle abgenommen.
Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Referat 46 ist die zuständige Stelle für die Abnahme von Fortbildungsprüfungen (höherqualifizierende Berufsbildung) in der Land- und Hauswirtschaft im Freistaat Thüringen, die nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt sind
An wen muss ich mich wenden?
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 46 – Zuständige Stelle für Berufsbildung
Am Burgblick 23
07646 Stadtroda
e-mail: berufsbildung@tlllr.thueringen.de
Tel.: +49 361 574062-633
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 46 – Zuständige Stelle für Berufsbildung
Am Burgblick 23
07646 Stadtroda
e-mail: berufsbildung@tlllr.thueringen.de
Tel.: +49 361 574062-633
Welche Gebühren fallen an?
Ob und in welcher Höhe Gebühren anfallen regelt die Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Referat 46
Fachlich freigegeben am
08.10.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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