Verbraucherinsolvenzverfahren durchführen

Leistungsbeschreibung

Das Insolvenzverfahren ist ein gerichtliches Verfahren mit dem Ziel, die Gläubiger eines zahlungsunfähigen Schuldners gleichmäßig zu befriedigen. Hierzu wird das Vermögen des Schuldners durch einen Insolvenzverwalter verwertet und der Erlös an die Gläubiger verteilt. Außerdem wird redlichen Schuldnern die Gelegenheit gegeben, sich von den restlichen Schulden zu befreien. Es wird unterschieden zwischen dem Verbraucherinsolvenzverfahren für Privatpersonen (Verbraucher) und dem Regelinsolvenzverfahren für Selbständige und Unternehmen.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren gilt für alle natürlichen Personen,

  • die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben oder  
  • die zwar selbständig wirtschaftlich tätig waren, deren Vermögensverhältnisse aber überschaubar sind und gegen die keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Als überschaubar gelten die Vermögensverhältnisse, wenn der Schuldner weniger als 20 Gläubiger hat. Forderungen aus Arbeitsverhältnissen sind insbesondere Lohnsteuerforderungen der Finanzverwaltung und Forderungen von Sozialversicherungsträgern für Beiträge von ehemaligen Mitarbeitern des Schuldners.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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