Zuständigkeitsfinder
Jagdschein Erteilung für Falkner beantragen
Leistungsbeschreibung
Wer in Deutschland die Jagd mit Greifvögeln (Beizjagd) ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden Falknerjagdschein vorweisen können.
Der Falknerjagdschein wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Behörde als Jahresjagdschein für höchstens drei Jagdjahre (§ 11 Abs. 4 Bundesjagdgesetz) oder als Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage nach einheitlichen Mustern erteilt.
Der Falknerjagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet (§ 15 Abs. 2 Bundesjagdgesetz).
Die erste Erteilung eines Falknerjagdscheines ist davon abhängig, daß der Bewerber im Geltungsbereich dieses Gesetzes zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden hat (§ 15 Abs. 7 BJagdG.
Verfahrensablauf
Die Erteilung eines Falknerjagdscheines wird bei der zuständigen Behörde beantragt. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen erteilt die zuständige Behörde dem Antragsteller den Jagdschein.
An wen muss ich mich wenden?
An die für den Wohnsitz des Bewerbers zuständige untere Jagdbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.
Voraussetzungen
Volljährigkeit
bestandene Falknerprüfung
Vorhandensein einer entsprechenden Jagdhaftpflichtversicherung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nachweis einer bestandenen Falknerprüfung nach § 15 Abs. 7 des Bundesjagdgesetzes
Personalausweis
Nachweis einer entsprechenden Jagdhaftpflichtversicherung
zwei Passbilder zum Erstantrag
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung eines Falknerjagdscheines ist kostenpflichtig. Der Gesamtbetrag setzt sich aus der Verwaltungsgebühr und dem Anteil der Jagdabgabe zusammen.
Falknerjagdschein für 1 Jahr: 60,00 Euro; wenn zuvor ein gültiger Jahresjagdschein oder Ausländerjagdschein erteilt wurde: 30,00 Euro
Falknerjagdschein für 3 Jahre: 105,00 Euro; wenn zuvor ein gültiger Jahresjagdschein oder Ausländerjagdschein erteilt wurde: 35,00 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Es bestehen keine gesonderten Fristen. Die Hinweise der zuständigen Behörde sind zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung ist unter anderem abhängig von der Zuarbeit weiterer Behörden. Die Bearbeitungsdauer kann variieren.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Reglungen hierzu trifft das zuständige Landratsamt bzw. die kreisfreie Stadt.
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
12.10.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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