Zuständigkeitsfinder
Zulassung für das Herstellen von Mischfuttermitteln mit Einzelfuttermitteln aus tierischen Bestandteilen beantragen
Leistungsbeschreibung
Für die Herstellung von Mischfuttermitteln aus bestimmten Einzelfuttermitteln ist eine Zulassung notwendig. Dies gilt, wenn mindestens eines der folgenden Einzelfuttermittel im Mischfuttermittel verwendet werden soll:
- Fischmehl
- Dicalcium- und Tricalciumphosphate tierischen Ursprung
- Nichtwiederkäuer-Blutprodukte,
- verarbeitetes tierisches Nichtwiederkäuer-Protein zur Fütterung von Tieren in Aquakulturen gemäß Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 in der jeweils gültigen Fassung
Die zuständige Behörde erteilt nach Überprüfung die Zulassung dafür.
Verfahrensablauf
Das vollständige ausgefüllte Formular wird beim Fachbereich Futtermittel des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) Referat 21 per E-Mail oder postalisch eingereicht. Nach vorheriger Terminabsprache ist auch ein Ausfüllen des Antragsformulars am Standort des TLLLR möglich.
Anschließend erfolgt eine Vorort Kontrolle. Bei dieser Kontrolle wird überprüft, ob Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und bei Vollständigkeit ergeht die Zulassung an den Antragsteller.
An wen muss ich mich wenden?
Für Futtermittelhersteller aus Thüringen ist der Antrag vollständig ausgefüllt beim Referat 21 des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) einzureichen.
Voraussetzungen
Ihr Futtermittelunternehmen ist nach Verordnung (EG) Nr. 183/2005 registriert
Welche Unterlagen werden benötigt?
vollständig ausgefüllter Antrag des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Bearbeitungsdauer
2 – 4 Wochen, wenn Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen
Rechtsgrundlage
- Verordnung (EG) Nr. 999/2001
- Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft
- Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO)
- Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL)
Rechtsbehelf
Gegen Bescheide kann innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Anträge / Formulare
Schriftform möglich: ja
Email möglich: ja
Persönliches Erscheinen möglich: ja
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum – Referat 21
Fachlich freigegeben am
15.10.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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