Zulassung zur Verwendung und Lagerung von Mischfuttermitteln gemäß VO (EG) Nr. 999/2001 beantragen

Leistungsbeschreibung

Für die Verwendung und Lagerung von Futtermitteln ist eine Zulassung notwendig. Dies gilt, wenn mindestens eines der folgenden Einzelfuttermittel verwendet werden soll

  • Fischmehl,
  • Dicalcium- und Tricalciumphosphate tierischen Ursprungs,
  • Nichtwiederkäuer-Blutprodukte,
  • verarbeitetes tierisches Nichtwiederkäuer-Protein zur Fütterung von Tieren in Aquakulturen gemäß Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 999/2001.

Die zuständige Behörde erteilt nach Überprüfung die Zulassung dafür.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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