Verzeichnis der allgemeinen beeidigten Dolmetscher Eintragung Dolmetscher und Übersetzer aus anderen EU-/EWR-Staaten

Leistungsbeschreibung

Dolmetscher und Übersetzer, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz als allgemein beeidigte/r Dolmetscher/in oder ermächtigte/r Übersetzer/in oder mit einer vergleichbaren Tätigkeit rechtmäßig niedergelassen sind und diese Tätigkeit in Thüringen vorübergehend und gelegentlich ausüben wollen, werden auf Antrag in das Verzeichnis der allgemein beeidigten Dolmetscher und ermächtigten Übersetzer eingetragen.

Wenn weder die Tätigkeit noch die Ausbildung zu dieser Tätigkeit im Staat der Niederlassung reglementiert sind, gilt dies nur, wenn der/die Antragsteller/in die Tätigkeit in einem oder mehreren der genannten Staaten während der vorhergehenden zehn Jahre mindestens ein Jahr ausgeübt hat.

Die Eintragung erfolgt unter Nennung der Bestellungs- oder Anerkennungsbehörde des Niederlassungsstaates mit der Berufsbezeichnung, die in der Sprache des Niederlassungsstaates für die Tätigkeit besteht. Dolmetscher- oder Übersetzerleistungen dürfen nur unter der eingetragenen Berufsbezeichnung erbracht werden. Bei der Eintragung wird darauf hingewiesen, dass der Dolmetscher oder Übersetzer in Thüringen nicht allgemein beeidigt oder ermächtigt ist.

Die Eintragung erlischt nach zwölf Monaten, wenn sie nicht erneut beantragt wird.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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