Zuständigkeitsfinder
Liegenschaftsvermessung Beratung (z. B. Grundstücksvermessung)
Leistungsbeschreibung
Durch die Inanspruchnahme einer Beratung zu einer Liegenschaftsvermessung kann z. B. ein Grundstückseigentümer Informationen zum technischen und verfahrensrechtlichen Ablauf einer Liegenschaftsvermessung sowie zum Kostenaspekt einholen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Beratung zu einer Liegenschaftsvermessung führen die für das Gebiet des Freistaates Thüringen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) durch.
Eine ÖbVI-Übersicht ist nachfolgend - auf den Internetseiten des Thüringer Landesamtes für Vermessung und Geoinformation (TLBG) - unter "Zusätzliche Kontaktverzeichnisse zum Download" (-> PDF "Verzeichnis der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Thüringen") zu finden:
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zur Bearbeitung des Antrags ist Folgendes erforderlich:
- > Angaben zum betroffenen Flurstück (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer, ggf. postalische Anschrift)
Welche Gebühren fallen an?
Die Beratung zu einer Liegenschaftsvermessung durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs (ÖbVI) ist grundsätzlich kostenfrei. Übersteigt der Umfang der Beratung das übliche Maß können ggf. Kosten (Gebühren) entstehen. Diese richten sich nach dem Kostenverzeichnis zur Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm).
Welche Fristen muss ich beachten?
- > keine
Rechtsgrundlage
Urheber
Thüringer Landesamt für Vermessung und Geoinformation (TLBG)
Fachlich freigegeben durch
TLBG - R 2.2
Fachlich freigegeben am
17.01.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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