Vorname ändern

Leistungsbeschreibung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Änderung Ihres Vornamens beantragen. Eine solche Namensänderung hat dann Aussicht auf Erfolg, wenn sie durch das Vorliegen eines „wichtigen Grundes“ gerechtfertigt ist.

Wichtige Gründe liegen vor, wenn die privaten schutzwürdigen Interessen von Ihnen als Namensträger oder Namensträgerin an der Namensänderung schwerer wiegen als

  • das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des vorherigen Namens und
  • den entgegenstehenden Interessen anderer Beteiligter.

Bei der Vornamensänderung ist zu beachten, dass das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des vorherigen Namens geringer zu bewerten ist, als bei einer Änderung des Familiennamens.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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