Zuständigkeitsfinder
Vornamen Änderung der Reihenfolge
Leistungsbeschreibung
Die Reihenfolge mehrerer Vornamen können Sie ändern lassen, ohne Gründe anzugeben.
Bei Vornamen mit Bindestrich, wie zum Beispiel Hans-Peter, muss die von den Eltern bestimmte Reihenfolge beibehalten werden.
Verfahrensablauf
Die Erklärung zur Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen geben Sie persönlich beim Standesamt ab. Die Erklärung kann jedes deutsche Standesamt beurkunden. Die Wirksamkeit der abgegebenen Erklärung prüft das Standesamt, das den Geburtseintrag führt. Von dort erhalten Sie auch eine Bescheinigung über die neue Namensführung bzw. eine geänderte Geburtsurkunde.
Hinweis: Sobald die Änderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt.
Zuständige Stelle
Die Erklärung zur Änderung der Reihenfolge der Vornamen kann bei jedem deutschen Standesamt abgegeben werden. Die Wirksamkeit der Erklärung prüft das Standesamt, das den Geburtseintrag führt. Von dort erhalten Sie auch eine Bescheinigung über die neue Namensführung bzw. eine geänderte Geburtsurkunde.
Voraussetzungen
- Sie unterliegen dem deutschen Namensrecht und haben mehrere Vornamen.
- Für eine beschränkt geschäftsfähige Person stellt der gesetzliche Vertreter den Antrag (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiges Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Geburtsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
Für die Erklärung zur Änderung der Reihenfolge der Vornamen wird in Thüringen eine Gebühr in Höhe von 25,00 € erhoben. Eine neue Geburtsurkunde kostet 10,00 €.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Was sollte ich noch wissen?
Bei erfolgreicher Änderung entstehen Folgekosten, da Sie Dokumente, wie beispielsweise den Personalausweis oder Reisepass, neu beantragen müssen.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Fachlich freigegeben am
30.08.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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