Registrierung, Zulassung oder Anzeige nach Futtermittelverordnung

Leistungsbeschreibung

Laut Futtermittelverordnung (FuttMV) benötigt Ihr Unternehmen eine Registrierung, eine Zulassung bzw. müssen Sie der Behörde anzeigen, wenn Ihr Unternehmen Futtermittel Dekontaminiert, bei einer direkten  Trocknung von Futtermitteln; wenn Ihr Unternehmen ein  Drittlandsvertreter ist oder wenn Ihr Unternehmen Heimtierfuttermittel in Verkehr bringt, die nicht fertig verpackt sind.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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