Kraftfahrzeug Zulassung für Neuwagen aus Nicht-EU-Land beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug aus einem Staat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist, nach Deutschland einführen und hier in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie vorher die Zulassung zum Straßenverkehr beantragen.

Auskunft über vorzulegende Dokumente sowie zu anfallenden Gebühren erteilt die jeweils zuständige Zulassungsbehörde.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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