Zuständigkeitsfinder
Deponie Feststellung der endgültigen Stilllegung beantragen
Leistungsbeschreibung
Nach Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung eines Oberflächenabdichtungssystems sowie der Rekultivierung beantragen Sie bei der zuständigen Behörde, dass die endgültige Stilllegung festgestellt wird. Diese Feststellung erfolgt im Wege einer Abnahme der Deponie oder einzelner Deponieabschnitte sowie der dazugehörigen technischen Einrichtung.
Verfahrensablauf
Sie haben die beabsichtigte Stilllegung einer Deponie oder eines Deponieabschnitts bei der zuständigen Behörde bereits angezeigt sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung eines Oberflächenabdichtungssystems durchgeführt. Auch die Rekultivierung ist abgeschlossen. Nun beantragen Sie bei der zuständigen Behörde, dass die endgültige Stilllegung festgestellt wird. Ihr Antrag wird geprüft und eine Abnahme der Deponie oder einzelner Deponieabschnitte sowie der dazugehörigen technischen Einrichtung eingeleitet. Anschließend werden der Zeitpunkt der endgültigen Stilllegung und weitere Anforderungen in Bezug auf die Nachsorgephase festgestellt. Der Bescheid der Behörde wird Ihnen übersandt.
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Voraussetzungen
- In der Stilllegungsphase haben Sie alle erforderlichen Maßnahmen durchgeführt
- Sie haben dem Antrag die erforderlichen Unterlagen beigefügt
Welche Unterlagen werden benötigt?
- mindestens bewertende Zusammenfassungen der Jahresberichte nach § 13 Absatz 5 DepV und der Bestandspläne nach § 13 Absatz 6 DepV
- Bescheinigungen der zum Zeitpunkt der Errichtung zuständigen Überwachungsbehörde oder gleichwertige Nachweise über die ordnungsgemäße Errichtung des Oberflächenabdichtungssystems
Welche Gebühren fallen an?
Kostenrahmen: EUR 100 - 1000
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Anträge / Formulare
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Fachlich freigegeben am
09.08.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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