Zuständigkeitsfinder
Online-Ausweisfunktion PIN ändern
Leistungsbeschreibung
Seit 15.07.2017 wird der Personalausweis standardmäßig mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (auch eID-Funktion genannt) an Personen ab 16 Jahren ausgegeben; eID-Karten können seit 01.01.2021 Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums ab 16 Jahren mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis erhalten. Um sich online bei Unternehmen und Behörden ausweisen zu können, ist eine aktivierte eID-Funktion und die PIN notwendig.
Falls die eigene PIN gesetzt, aber vergessen oder der PIN-Brief verlegt wurde oder die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert ist, können Sie sich an Ihre Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde wenden.
Verfahrensablauf
Sie können sich an die Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde wenden.
An wen muss ich mich wenden?
Wenn Sie Ihre PIN vergessen haben oder diese blockiert wurde, dann wenden Sie sich bitte an Ihre Personalausweisbehörde oder eID-Karte-Behörde.
Voraussetzungen
- Sie sind Inhaber eines Personalausweises oder einer eID-Karte.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis oder eID-Karte
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Bearbeitungsdauer
In der Regel sofort bei Vorsprache bei der für Sie zuständigen Personalausweis -oder eID -Karte -Behörde
Was sollte ich noch wissen?
Die Aktivierung des Online-Ausweises ist nur bei der ausstellenden oder zuständigen Behörde beziehungsweise das Setzen einer neuen PIN bei einer Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde möglich.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung
Fachlich freigegeben am
08.04.2026
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
