Melderegisterauskunft - an Parteien und Wählergruppen beantragen

Leistungsbeschreibung

Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können in den 6 Monaten vor einer Wahl im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen folgende Angaben zu wahlberechtigten Personen aus dem Melderegister im Wege einer Gruppenauskunft erhalten:

  • Vor- und Familiennamen,
  • Doktorgrad,
  • derzeitige Anschrift.

Ist die nachgefragte Person verstorben, wird dies mitgeteilt.

Für die Zusammensetzung der Gruppe muss das Lebensalter bestimmend sein, das heißt es werden nur Daten von Wahlberechtigten einzelner Altersgruppen übermittelt.

Die Gruppenauskunft kann ausschließlich zu Wahlwerbezwecken erfolgen. Gruppenauskünfte an Parteien und Wählergruppen für andere Zwecke sind nicht zulässig.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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