Zuständigkeitsfinder
Datenabruf für öffentliche Stellen beantragen
Leistungsbeschreibung
Der bundesweite Datenabruf aus den Melderegistern ist seit dem 1. Mai 2022 grundsätzlich nur über ein automatisiertes Verfahren möglich. Anforderungen von Auskünften aus den Melderegistern z.B. per E-Mail sind damit nicht mehr möglich.
Wenn öffentliche Stellen Daten aus den Melderegistern benötigen, müssen sie sich für das automatisierte Abrufverfahren bei der dafür zuständigen zentralen Stelle ihres Bundeslandes registrieren lassen. Öffentliche Stellen, die ihren Hauptsitz in Thüringen haben, müssen sich dazu an das Thüringer Landesrechenzentrum wenden.
Verfahrensablauf
Bitte prüfen Sie zuerst vor der Beantragung eines neuen Zugangs, ob möglicherweise bereits ein Zugang zum Thüringer Beauskunftungssystem für Ihre Behörde besteht.
Sollte ein neuer Zugang nötig sein, senden Sie bitte den ausgefüllten Antrag im Original auf dem Postweg dem Thüringer Landesrechenzentrum zu. Die Anschrift finden Sie auf dem Antragsformular.
Beachten Sie, dass unzureichend ausgefüllte Anträge nicht bearbeitet werden können und bei der Prüfung abgelehnt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesrechenzentrum - Referat 31
Voraussetzungen
Den bundesweiten automatisierten Datenabruf aus den Melderegistern dürfen ausschließlich öffentliche Stellen im Sinne des § 2 Absatz 1 bis 3 und 4 Satz 2 Bundesdatenschutzgesetz nutzen. Öffentliche Stellen mit Hauptsitz in Thüringen müssen sich dazu beim Thüringer Landesrechenzetrum registrieren lassen.
Öffentliche Stellen sind beispielsweise:
- Gemeinden oder Ämter
- Bundesbehörden
- Landesbehörden
- Organe der Rechtspflege für Land und Bund
- juristische Personen des öffentlichen Rechts
Nimmt eine nichtöffentliche Stelle hoheitliche Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr, ist sie insoweit auch öffentliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes.
Welche Unterlagen werden benötigt?
schriftlicher Antrag zum Einrichten, Bearbeiten oder Deaktivieren eines Benutzerverwalters
Welche Gebühren fallen an?
Für die Registrierung fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Was sollte ich noch wissen?
Der Datenabruf für öffentliche Stellen mit Hauptsitz in Thüringen erfolgt über das Thüringer Beauskunftungssystem, das vom Thüringer Landesrechenzentrum betrieben wird. Über die Weboberfläche des Thüringer Beauskunftungssystems können Anfragen sowohl innerhalb Thüringens als auch in andere Bundesländer gestellt werden. Alle Anfragen werden automatisiert durch die (zentralen) Melderegister des jeweiligen Bundeslandes beantwortet und Sie erhalten die Auskunft unmittelbar. Suchanfragen nach Personen in Thüringen werden zum Beispiel durch die Thüringer Spiegelregister beauskunftet, welche tagesaktuell durch die Thüringer Meldebehörden befüllt werden.
Die Suchanfragen dürfen ausschließlich zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben durchgeführt werden. Alle Anfragen werden protokolliert.
Zu einer namentlich bestimmten Person (Personensuche) dürfen alle Daten § 34 Absatz 1 Satz 1 Bundesmeldegesetz abgerufen werden. Danach darf die Meldebehörde Auskunft unter anderem erteilen über:
- Familienname, frühere Namen, Vornamen
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Geschlecht
- Staatsangehörigkeiten
- derzeitige und frühere Anschriften
- Angaben zum gesetzlichen Vertreter
- Familienstand
Zu einer Vielzahl von Personen, die nicht namentlich bestimmt sind (freie Suche), dürfen nur bestimmte Daten abgerufen werden. Die freie Suche ist damit gegenüber der Personensuche eingeschränkt. Welche Daten bei der freien Suche abgerufen werden dürfen, ergibt sich aus § 34a Absatz 3 Satz 1 Bundesmeldegesetz.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Fachlich freigegeben am
02.08.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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