Wohngeld Änderungsmitteilung

Leistungsbeschreibung

Veränderungen im laufenden Wohngeldbezug müssen Sie der zuständigen Wohngeldbehörde in bestimmten Fällen mitteilen.

Die Änderungen können zu einer Verringerung oder gegebenenfalls zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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