Zuständigkeitsfinder
Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall
Leistungsbeschreibung
Der zuständigen Behörde ist ein Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist, unverzüglich anzuzeigen.
Verfahrensablauf
Die Anzeige kann online erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Regionalinspektion des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anzeige muss nachstehende Angaben enthalten:
- Angaben zur Person,
- deren Arbeitsbereich,
- Schilderungen zum Unfallhergang
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Fachlich freigegeben am
21.11.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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