Zuständigkeitsfinder
Wein - Änderungsmeldung Weinbaukartei
Leistungsbeschreibung
Zu melden sind alle Rodungen und Pflanzungen, die seit dem 1. Juni vorgenommen wurden sowie alle Korrekturen, Bewirtschafterwechsel und Änderungen. Mit diesen Angaben wird die Weinbaukartei laufend aktualisiert.
Verfahrensablauf
Bei meldepflichtigen Änderungen Ihrer Rebfläche müssen Sie das entsprechenden Formular ausfüllen und bis zum 31.05. an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) in Weißenfels senden.
An wen muss ich mich wenden?
ALFF Süd in Weißenfels (Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Meldung der Änderungen bis zum 31.05. für die vergangenen 12 Monate.
Bearbeitungsdauer
Laufend, Rückmeldung nur bei offenen Fragen.
Rechtsgrundlage
- VO (EU) 2018/273 vom 11.Dezember 2017 (Abl.L.58 vom 28.Februar 2018)
- Durchführungsbestimmungen zur VO(EG) Nr. 479/2008 hinsichtlich der Weinbaukartei (ABl. EG Nr. L 128 vom 27.05.2009, S. 15)
- VO(EU) Nr. 1308/2013 (ABl. L. 347 v.17.12.2013)
- § 33 Weingesetz
- § 34 Weingesetz
- § 29 Wein-Überwachungsverordnung
- § 25 Abs. (1) Thüringer Verordnung zur Durchführung des Weinrechts und zur Übertragung von Ermächtigungen auf dem Gebiet des Weinrechts (ThürWeinVO)
Anträge / Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Was sollte ich noch wissen?
Auf den Seiten des TLLLR finden Sie Informationen zum Anbau von Keltertrauben und Tafeltrauben in Thüringen mit Ansprechpartnern zu Rebrechten, Flächentausch, Wiederbepflanzungsrechten etc.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
28.11.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Keine zuständige Stelle gefunden
Bitte geben Sie Ihren Ort an.