Zuständigkeitsfinder
Wein - Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung
Leistungsbeschreibung
Die Weinbaubetriebe melden dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF Süd) in Weißenfels die Erntemengen nach Gemarkungen, Rebsorte und Qualitätsstufen. Außerdem müssen die an andere Betriebe abgegebenen Mengen ebenfalls gemeldet werden.
Diese Angaben werden bezüglich des zulässigen Hektarertrages geprüft.
Verfahrensablauf
Sie melden Ihre geernteten Traubenmengen an die zuständige Behörde. Nur bei Unklarheiten wird sich die Behörde bei Ihnen melden.
An wen muss ich mich wenden?
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd
Voraussetzungen
- Meldepflichtig sind natürliche oder juristische Personen oder deren Zusammenschlüsse, die Trauben von Rebflächen ab 1000 m² ernten
- Meldepflichtig sind auch diejenigen Erzeuger, die unabhängig von der Größe der Rebflächen, Trauben bzw. Most an andere abgeben oder vermarkten.
- Von der Meldepflicht ausgenommen sind die vollabliefernden Mitglieder von Erzeugergemeinschaften oder Genossenschaften und Traubenerzeuger, die ihre gesamte Ernte selbst verarbeiten oder auf ihre Rechnung verarbeiten lassen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der späteste Abgabetermin für diese Meldung ist der 15. Januar des Folgejahres.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Auf den Seiten des TLLLR finden Sie Informationen zum Anbau von Keltertrauben und Tafeltrauben in Thüringen mit Ansprechpartnern zu Rebrechten, Flächentausch, Wiederbepflanzungsrechten etc.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
28.11.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Keine zuständige Stelle gefunden
Bitte geben Sie Ihren Ort an.