Zuständigkeitsfinder
Mitteilung der vertretungsberechtigen Person zur Wahrnehmung der Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen im Rahmen von strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen in Unternehmen oder Einrichtungen
Leistungsbeschreibung
Verfügt ein Unternehmen, eine Gesellschaft, ein Verein oder eine private Person über eine strahlenschutzrechtliche Genehmigung, so ist der Behörde mitzuteilen, wer als vertretungsberechtigte Person die Verantwortung im Strahlenschutz trägt. Die Vertretungsberechtigung ergibt sich aus Gesetz (z. Bsp. GmbH – Gesetz), Satzung oder Gesellschaftervertrag. Die Gesamtverantwortung aller vertretungsberechtigten Personen bleibt davon unberührt.
Verfahrensablauf
Nach erfolgter Mitteilung erfolgt eine Prüfung auf inhaltliche und fachliche Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Sofern Unterlagen oder Angaben fehlen, werden diese seitens der Behörde nachgefordert. Liegen alle Unterlagen bzw. Angaben vor, erhalten Sie im Ergebnis eine Bestätigung in Form eines Schreibens.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) – Abteilung 6 – Referat 63.
Voraussetzungen
Die benannte Person muss in einem Unternehmen, einer Gesellschaft oder einem Verein nach Gesetz oder Satzung vertretungsberechtigt sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Führungszeugnis der Belegart „O“
- Nachweis der Vertretungsberechtigung (Handelsregisterauszüge, Vereinsregisterauszüge, Gewerbeanmeldungen, Eintragung in Handwerksrolle, Kassenärztliche Zulassung)
- Bei mehreren Vertretungsberechtigten eine Erklärung wer die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt.
sofern keine Strahlenschutzbeauftragten bestellt sind/ werden:
- Bescheinigung der Fachkunde
- lückenloser Nachweis der Aktualisierung der Fachkunde
- Approbation bei medizinischen Anwendungen
Welche Gebühren fallen an?
keine
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Fachlich freigegeben am
29.11.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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