Zuständigkeitsfinder
Genehmigung zur Umbettung von Leichen oder Urnen Erteilung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie die Leiche oder Urne eines Verstorbenen umbetten lassen wollen, benötigen Sie dafür einer Genehmigung des Friedhofsträgers. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn ein wichtiger Grund die Störung der Totenruhe rechtfertigt. Die für den Ort zuständige Gesundheitsbehörde muss für die Umbettung einer Leiche ihre Zustimmung erteilen. In den ersten sechs Monaten nach der Beisetzung darf eine Leiche nur mit richterlicher Anordnung umgebettet werden.
Verfahrensablauf
Zu Fragen des Verfahrensablaufs setzen Sie sich mit dem jeweiligen Friedhofsträger in Verbindung.
Zuständige Stelle
Zuständig ist der Träger des Friedhofs (Gemeinde oder Religions oder Weltanschauungsgemeinschaft)
Voraussetzungen
Für die Genehmigung der Umbettung einer Leiche oder einer Urne müssen Sie alle triftigen Gründe schildern, die ausnahmsweise die Störung der Totenruhe rechtfertigen können.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nachweis, dass eine andere Grabstätte zur Verfügung steht.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Angaben zu einer voraussichtlichen Bearbeitungsdauer können nicht gegeben werden. Es gibt keine Bearbeitungsfrist.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Ausgrabung.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Fachlich freigegeben am
01.12.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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