Zuständigkeitsfinder
Zulassung zur Falknerprüfung beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Falknerjagdschein.
Die erste Erteilung eines Falknerjagdscheines ist davon abhängig, dass Sie eine eingeschränkte Jägerprüfung oder zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden haben.
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
- Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
- Die Prüfungsbehörde entscheidet über die Zulassung zur Prüfung und über die Prüfungsteilnahme von zugelassenen Bewerbern, die Prüfungsteile oder eine Prüfung nachholen oder wiederholen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Untere Jagdbehörde.
Voraussetzungen
Bei Minderjährigen ist bei Zulassung die Vollendung des 15. Lebensjahres bis zum Prüfungsbeginn und die schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters notwendig.
Bei Zulassung ist ein Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung zum Falkner oder bei Prüfungsvorbereitungen außerhalb Thüringens der Nachweis über eine gleichwertige Ausbildung zu erbringen, wobei die Entscheidung über die Gleichwertigkeit der Prüfungsbehörde obliegt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen die üblichen Prüfungsgebühren gemäß Verwaltungskostenordnung an.
- Falknerprüfung: 200 EUR
- Eingeschränkte Jägerprüfung: 222 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Bewerber für die Prüfung haben sich spätestens vier Wochen vor dem festgesetzten Prüfungsbeginn bei der Prüfungsbehörde schriftlich anzumelden.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Bitte erfragen Sie die nötigen Formulare bei Ihrer Unteren Jagdbehörde.
Die Formulare sind zudem Bestandteil der Anlage der Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Jäger, Falkner und Jagdaufseher (ThürAPOJ).
Die Prüfungsordnung sowie die notwendigen Formulare können sie unter folgendem Link abrufen:
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerin für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Fachlich freigegeben am
16.12.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
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