Personenbeförderung – Ausnahmegenehmigungen für Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr für den Einsatz von Wegstreckenzählern und Alarmanlagen

Leistungsbeschreibung

Für die Beförderung von Personen mit Mietwagen muss insbesondere ein Wegstreckenzähler und eine Alarmanlage im Kraftfahrzeug verbaut sein.

Sollten Sie ausschließlich Fahrten durchführen, welche

  • nur pauschal auf Vertragsbasis und nicht auf individuell ermittelter Kilometerbasis abgerechnet werden,
  • das Kraftfahrzeug nur für bereits im Vorfeld bekannte Kunden eingesetzt wird und
  • aufgrund der Pauschalabrechnung regelmäßig keine erheblichen Geldbeträge mitgeführt werden,

kann von der Pflicht zum Einbau eines Wegstreckenzählers und/ oder einer Alarmanlage abgesehen und eine Ausnahmegenehmigung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt erteilt werden.

Sollten Sie ausschließlich Krankenfahrten sowie Behindertenfahrten durchführen, bedarf es keiner gesonderten Ausnahmegenehmigung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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