Zuständigkeitsfinder
Wasserentnahme aus Grund- oder Oberflächenwasser melden
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Wasser aus dem Grundwasser oder einem Oberflächenwasser in einer bestimmten Menge entnehmen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.
Verfahrensablauf
Die Berichterstattung über die jährlich entnommenen Wassermengen und die Vorlage von Anlagendokumentationen können Sie online vornehmen:
- Die Gewässerbenutzer beschaffen sich ein Konto zur ThAVELNutzung
- Die benutzerbezogenen Daten und Wassermengen werden in ein OnlineFormular eingetragen
- Sonstige Dokumente werden hochgeladen
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Voraussetzungen
- Sie sind kein Träger der öffentlichen Wasserversorgung, sondern ein sonstiger Gewässerbenutzer.
- Sie entnehmen Grundwasser oder Oberflächenwasser in einer erlaubnispflichtigen Menge.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Angaben zur entnommenen Wassermenge je Wassergewinnungsanlage
- Anlagendokumentation
- Schematischer Übersichtsplan
- Schichtenverzeichnis, Brunnenausbauzeichnung, etc.
- Information über besondere Vorkommnisse im Berichtsjahr
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Berichterstattung durch die Gewässerbenutzer muss jährlich bis zum 31.03. erfolgen.
Bearbeitungsdauer
- Da es sich um eine reine Berichtspflicht handelt gibt es keine festgelegte Bearbeitungsdauer
- Es erfolgt eine stichprobenhafte Kontrolle der Plausibilität durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.
- gegebenenfalls werden Nachfragen gestellt
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
entfällt, da reine Berichterstattung
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Fachlich freigegeben am
07.08.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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