Zuständigkeitsfinder
Reisepass mit 48-Seiten beantragen
Leistungsbeschreibung
Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.
Verfahrensablauf
Sie müssen für die den Reisepass persönlich beantragen. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei hergestellt und an die zuständige Stelle verschickt. Sie können den Reisepass dann abholen.
An wen muss ich mich wenden?
Bürgeramt am Hauptwohnsitz oder jedes andere Bürgeramt
Voraussetzungen
- Sie sind deutscher Staatsbürger
- Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
- ggf. Geburtsurkunde
Bei der Erstausstellung oder bei Neuzuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres:
- Reisepass – 48 Seiten: 59,50 Euro
- Express-Reisepass – 48 Seiten: - 91,50 Euro
Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres:
- Reisepass – 48 Seiten: - 92 Euro
- Express-Reisepass – 48 Seiten: - 124 Euro
Die Gebühren verdoppeln sich, wenn:
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (z.B. Gemeinde einer Nebenwohnung) beantragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer:
- für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
Bearbeitungsdauer
- Reisepass: ca. 4 Wochen
- Expressreisepass: innerhalb von 3 Werktagen
Fachlich freigegeben durch
keine fachliche Freigabe
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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