Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Leistungsbeschreibung

Wenn sich Ihr Nachname geändert hat (etwa durch Heirat oder Scheidung), hat Ihr bisheriger Pass mit dem früheren Namen eine unzutreffende Eintragung und ist deshalb ungültig geworden. Sollten Sie auch weiterhin einen Reisepass benötigen, müssen Sie unverzüglich ein neues Dokument beantragen.

Achtung! Sie sind verpflichtet, den ungültigen Reisepass unverzüglich bei der Passbehörde vorzulegen, er wird dann in der Regel eingezogen.

Sind Sie verlobt, können Sie bereits nach der Anmeldung der Eheschließung mit einer Bescheinigung vom Standesamt Ihren neuen Reisepass oder auch Personalausweis beantragen, sodass er am Tag der Eheschließung fertig ist. Nach der Eheschließung können Sie den Reisepass unter Vorlage der Heiratsurkunde abholen.

Den Reisepass stellt die Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung aus, in der Sie Ihren Wohnort haben. Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen. Diese Passbehörde lässt sich dann zunächst durch die eigentlich für Sie zuständige Stelle ermächtigen, den Reisepass auszustellen. Wird diese Ermächtigung erteilt, kann der Pass ausgestellt werden, damit verdoppeln sich die Gebühren allerdings.

Auch bei den deutschen Auslandsvertretungen können Sie Reisepässe und vorläufige Reisepässe beantragen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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