Zuständigkeitsfinder
Identitätsbescheinigung für Flurstücke ausstellen lassen
Leistungsbeschreibung
Identitätsbescheinigungen werden zum Beispiel von Grundstückseigentümern, Inhabern von Rechten, durch Rechte Betroffenen, Behörden oder Gerichten benötigt, wenn sich Grundbucheintragungen, Urkunden oder andere Dokumente auf Flurstücke beziehen, die im aktuellen Bestand nicht mehr nachgewiesen sind. Hierdurch lassen sich Rechtsverhältnisse nicht mehr der aktuellen Flurstücksituation zuordnen.
Mit einer Identitätsbescheinigung wird nachgewiesen, welches oder welche jetzt existierenden Flurstücke mit einem früher existierenden Flurstück identisch sind beziehungsweise welche Teile von jetzt existierenden Flurstücken dem untergegangenen Flurstück räumlich entsprechen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation.
Voraussetzungen
Jede Person kann Auskünfte aus den Datenbanken des amtlichen Vermessungswesens erhalten. Im Einzelfall (wenn personenbezogene Daten betroffen sind) ist es notwendig, dass die Antragsteller das berechtigte Interesse darlegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Das Dokument, welches auf das nicht mehr existierende Flurstück verweist.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Bescheinigung fallen Gebühren nach Punkt 12.1.2 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen an, mindestens jedoch 25,00 €.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Der Antrag kann formlos unter Angabe der Flurstücksbezeichnung gestellt werden (zum Beispiel anhand des Grundbuchauszug, der auf das Flurstücks verweist).
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)
Fachlich freigegeben am
11.10.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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